Das Grundgesetz ist doch selber „völkisch“
17. Februar 2016
Gabriel redet – wie so häufig – nur dummes Zeug: „Die Alternative für Deutschland wolle „eine völkische Gesellschaft“, die auf Ausgrenzung beruhe, sagte Gabriel“, so zitiert ihn die FAZ.
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Das ist nicht das Parteiprogramm der AfD…
… sondern die Präambel des Grundgesetzes.
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3 Kommentare
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Hat dies auf Freiheit, Familie und Recht rebloggt und kommentierte:
Wenn das Grundgesetz für das ganze Volk gilt, warum wird es von der Regierung, des
Bundesverfassungsgerichtes und der Justiz ständig gebrochen? Die Antwort können wir uns selbst geben!
Weil wir eine …(Zensur J.R.) Regierung haben, welche sich selbst ermächtigt, das Grundgesetz und andere Gesetze aufzuheben!
Falsch. Das GG wurde nicht vom Volk fürs Volk erschaffen, kein – wie auch immer geartetes – deutsches Volk hat je über diese Gesetzesansammlung abgestimmt. Das GG ist ein Besatzungskonstrukt, ein Instrument der Fremdverwaltung.
Sicher ist das Grundgesetz ein Instrument der Fremdverwaltung, selbstverständlich hat kein Deutscher darüber abgestimmt. Trotzdem ist es ein Grundgesetz für das deutsche Volk und nur für dieses. Es geht ganz klar vom Nationaltaat aus, vom Gedanken des Volkes, dass sich ein Gemeinwesen schafft. Und, nicht vergessen, bis zu dem Zeitpunkt, in dem die vereinigten Volkshasser von schwarz und wenderot die Vorläufigkeitsklausel entfernten, nach der eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk zu entwerfen war, sobald die Einheit des gesamten deutschen Volkes erreicht war, war jedem klar, dass hier nur ein Provisorium vorlag.