„Brandenburg schafft Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt“
meldet der „Tagesspiegel“, 3.1.2017.
Eine echte Win-Win-Situation für die deutsche Linke und Nafri & Co.
Die geliebten Nafris dürfen bleiben, solange sie wollen, sie müssen nur behaupten, von bösen Nazis verhauen worden zu sein.
Aber wie eine solche Straftat beweisen? Vielleicht mit Zeugen?
Das bietet sich an, es hat doppelten Nutzen, denn die Abschiebung wird auch bei den ausländischen Kumpels unserer Opfer ausgesetzt, die ganz zufällig am Tatort waren und angeblich Zeuge solcher Taten geworden sind.
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Und nicht nur Nafri & Co. gewinnen das Bleiberecht, auch die Linken können sich freuen, denn der Anstieg rechter Gewalttaten – ob echt oder vorgetäuscht – ist so vorprogrammiert.
Und dann weinen die Linken ihre Krokodilstränen über den scheinbaren Anstieg rechter Strafttaten und stocken die Mittel im Kampf gegen Rechts weiter auf; von dem Geldregen wird genug auf sie und ihre Lieben regnen.
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Nur eine Frage bleibt: Welche gesetzliche Grundlage soll es für die neuen Abschieberegeln geben?
Keine?
Null Problem, dann ist es genau wie bei Merkel, die unangenehmen Vorschriften wurden eben einfach „ausgesetzt.“
„Legal, Illegal, Scheißegal“, den linken Spruch kennen wir doch schon seit 1968.
So etwas wurde mal als eine negerei bezeichnet
Traf den kern ,gibt ja fiele weisse neger und werden immer mehr
Dreist kommt eben weiter. Man kanns ja mal versuchen.