Seehofer und Haldenwang müßten wegen der Niederlage bei Gericht zurücktreten,…
…wenn wir noch einen wirklich funtionierenden Parlamentarismus hätten.
Im Eilverfahren der AfD gegen das BfV war zunächst folgendes passiert: „Das BfV hat …im gerichtlichen Verfahren zugesagt, bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag Abgeordnete auf Bundes-, Landes- und Europaebene sowie entsprechende Wahlbewerberinnen und -bewerber nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Ferner hat es zugesagt, während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens nicht öffentlich bekanntzugeben, ob es die AfD als Verdachtsfall oder gesichert extremistische Bestrebung einstuft oder behandelt. „ so das Gericht.
Das reichte dem Gericht, um den Erlaß einer einstweiligen Anordnung als in dem Falle nicht mehr erforderlich anzusehen.
Haldenwang wird dies nicht ohne Absprache mit Seehofer gemacht haben.
Wer ist ein Verfassungsfeind? Einer, der „… die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht…“ bekämpft.
Haldenwang und Seehofer haben sich in dreisteter Form über das Recht hinweggesetzt.
Wir werden sehen, ob die SED, Grüne, Lieberalen oder die SPD dieses Verhalten auch nur rügen wird.
Ich erwarte es nicht.