Der Volksverhetzungparagraph soll schon wieder verschärft werden?
So liest man es im Netz, z.B. bei Danisch.
Pardon, aber dieser Paragraph ist tendenziell antdemokritsch und die Tatbestände sollten auf ein absolutes Minmum beschränkt bleiben und so restriktiv wie möglich ausgelegt werden.
„Ein neuer Absatz § 130 Abs.5 StGB stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.“ schreibt „Legal Tribune Online.
Wer hat die Morde in Butcha gemacht, wer die Krim-Brücke attackiert? Das entscheiden in Zukunft deutsche Amtsrichter! Aber dafür ist Justiz nicht da!
Und was bedeutet „Störung des öffentlichen Friedens“? Das sind Gummiformulierungen, die im Strafrecht nichts zu suchen haben..
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Frau Haverbeck muß wieder in den Knast, diesmal für ein Jahr. Wozu ist es gut, eine 93jährige Frau, deren verschrobene Ansichten über die Nazizeit wohl wenige Leute interessieren, so zu behandeln?
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Und dann die Änderungsgeschwindigkeit bei § 130:
Änderung 2022 soll kommen
geändert zum September 2021
geändert zum Januar 2021
geändert 2015
geändert 2011
geändert 2005
geändert 2004
usw., siehe unten.
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Da steckt nichts Gutes dahinter.
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Quelle:
https://www.danisch.de/blog/2022/10/24/die-ampel-bohrt-leise-das-strafrecht-auf/
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