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Niemand muß verfassungstreu sein

3. April 2024

Ich wüßte jedenfalls keine Stelle im Grundgesetz, die das fordert. Nein, im Gegenteil, die Meinungsfreiheit wird garantiert, auch bei extremen Ansichten.

Einschränkend heißt es in Art. 5 GG zur Meinungsfreiheit: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Ich darf nicht gegen Gesetze verstoßen, z.B. durch Verleumdung oder Beleidigung.

Bin ich daher z.B. Monarchist und singe an jedem Kaisergeburtstag: „Wir wollen unseren alten Kaiser Wilhelm wiederhaben“ ist das vom GG gedeckt.

Der Verfassungsschutz darf mich erst beobachten, wennn ich „Bestrebungen“ entfalte.

§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG lautet: „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,“

Also etwas anderes könnte sich ergeben, falls ich eine Monarchistenpartei gründe und diese eine gewisse Bedeutung erlangt.

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Schon deshalb ist eine Beobachtung von Herrn Maaßen rechtswidrig, der kann äußern, was er will. Höchstens als Chef der Werteunion könnte er, zusammen mit der Partei, beobachtet werden.

Aber wer behauptet denn, die WU sei verfassungsfeindlich?

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Quelle:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__3.html

2 Kommentare leave one →
  1. Gucker permalink
    7. April 2024 22:01

    Hallo lieber Julius,

    liegt da irgendwo noch ein Post von mir rum, ich vermisse was.

    • 8. April 2024 16:05

      Verehrter Gucker,
      manchmal wird ein Kommentar nicht automatisch veröffentlicht und landet bei den Ausstehenden. Nur schaue ich da selten nach, weil üblicherweise alles durchgeht.
      Gruß
      Julius

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