Was kostet ein VW ID.4?
Schauen wir mal in die USA, bei „car.com“:
Das sind ca. 25.400 €.
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Jetzt schauen wir bei Volkswagen:
Ausstattungen habe ich nicht verglichen.
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Und wie sieht es bei „mobile.de“ aus?
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Und zum Schluß ein Blick nach China, via „alibaba“:
17.000 $ = ca. 15.870 €
In China soll ein Preiskampf herrschen, liest man.
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Trotzdem die Frage: Warum sind Autos bei uns so teuer?
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Quelle:
https://www.cars.com/vehicledetail/b2c55a04-6191-4d81-9090-11c616cd2358/
Die Union „sellnert“
Aber keine Sorge! Es wird schon nichts passieren…
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Wer`s glaubt wird selig.
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Aus dem Gerichtsverfassungsgesetz:
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Aber es gibt auch ein Gegenmittel, wenn eingestellt wird.
Wikipedia: „Das Klageerzwingungsverfahren ist eine Form der Mitwirkung des Verletzten einer Straftat, wenn die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt. Es ermöglicht die gerichtliche Anordnung gegenüber der Staatsanwaltschaft, öffentliche Klage zu erheben (§ 175 StPO). Es kann auch dazu eingesetzt werden, bereits die Aufnahme von Ermittlungen zu erzwingen, sofern die Staatsanwaltschaft nicht einmal damit begonnen hat, in einem bestimmten Fall zu ermitteln (Ermittlungserzwingungsverfahren).
Gesetzlich geregelt ist das Klageerzwingungsverfahren in §§ 172 ff. StPO. Die Möglichkeit einer Klageerzwingung soll das Legalitätsprinzip durch eine gerichtliche Kontrolle der Staatsanwaltschaft stärken und ermöglichen, dass die Straftat auch tatsächlich verfolgt und angeklagt wird. Dies kann für die Interessen eines Nebenklägers von erheblicher Bedeutung sein. Erfolgreiche Klageerzwingungsverfahren sind äußerst selten.„
Aber dazu bedarf es eines Opfers oder Verletzten.
Nehmen wir mal des Fall des Ex-SPD-MdB Johannes Kahrs. Dieser steht oder stand im Verdacht, Bestechungsgelder von der Warbeurg-Bank oder von der Rüstungsindustrie erhalten zu haben.
Wiki: „Im September 2021 erwirkte die Staatsanwaltschaft Köln einen Durchsuchungsbefehl gegen Kahrs wegen des Anfangsverdachts der Begünstigung zur Steuerhinterziehung. Die Durchsuchung wurde dann am 28. September 2021 vollzogen. Anfang August 2022 wurde bekannt, dass in einem Bankschließfach von Kahrs über 210.000 Euro in bar gefunden worden waren.“
Hier gibt es kein Opfer oder einen Verletzten. Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Kahrs einstellt, heißt es „Aus die Maus“. Wer soll hier ein Klageerzwingungsverfahren durchführen können?
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Quelle:
…Krahs Mitarbeiter, für den chinesischen Geheimdienst tätig zu sein, unternimmt aber 9 Jahre lang nichts. Das kann natürlich seine Gründe haben.
Was aber unbegreiflich ist, ist, daß keiner Krah gewarnt hat oder dieser Mitarbeiter durch die Sicherheitsprüfung des EU-Parlaments kam (falls dort geprüft wird). Und dieser Mitarbeiter erhält auch noch den deutschen Paß!
Hat man Krah bewußt in eine Falle laufen lassen? Ich bin gespannt, ob da noch was hinterherkommt.
Und die Dienstherrin vom Verfassungsschutz, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat auch noch die Dreistigkeit, zu erklären: „Wer einen solchen Mitarbeiter beschäftigt, trägt dafür auch Verantwortung.“ Das ist rechtlich betrachtet Unfug, was der Volljuristin Faeser bekannt sein dürfte.
Leider stelle ich fest, daß bei den Medien so getan wird, als seien die geheimdienstliche Verwickelung von Verfassungsschutzämtern hier nicht vorgekommen. Es ist diesen Leuten alles recht, um der AfD zu schaden.
Lobenswerte Ausnahme ist in diesem Falle die „BILD“. Und auch die „Leipziger Volkszeitung“.
Wenigstens ein paar Journalisten, die ihre Arbeit noch machen.
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Quelle:
Was zählt mehr, ein Menschenleben oder eine Wärmepumpe?
Wenn es nach den Woken geht, wohl eher die Wärmepumpe. Wer sie nicht einbauen lassen will, unterliegt einer Beratungspflicht.
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Wer hingegen sein eigenes Kind töten will, soll von der Beratungspflicht befreit werden. Stichwort: „Grundrecht auf Kindesmord“.
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Dieses „Grundrecht“ soll in die Grundrechtscharta der EU aufgenommen werden. Vermutlich, weil es dann nicht mehr so leicht zu ändern ist.
Zumindest kann man sehen, welche Leute hier die Gesetze machen…
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Quelle:
Wie geht das?
Man gehört, wie Maximilian Krah, schon einer „gesichert rechtsextremen Partei“ an.
Innerhalb dieser rechtsextremen Partei gehört Krah dann auch noch zum „ultrarechten AfD-Flügel rund um den Thüringer Björn Höcke“ so der „Standard“.
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Wohin führen solche Sprachphantasmen?
Was denkt man, wenn man dem „ultrarechten Flügel“ einer rechtsextremen Partei“ angehört?
Sind für solche Leute Hitler und Dschingis Khan dann humanduselnde Luschen, Weicheier, statt mal kräftig durchzugreifen?
Was soll ich mit einem solchen Begriff verbinden?
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Wenn Krah schon ultrarechtsextrem ist, was sind dann die Leute die hinter dem Grundgesetz stehen? Normale Faschischen?
In der Präambel des Grundgesetzes heißt es: …hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“
Das ist ja nach Meinung der tonangebenden Linken schon „völkisches ‚Denken“, denn, wie Sie wissen, gibt es kein Volk, so Herr Habeck.
Zumindest kein deutsches Volk. Bei den Uiguren, den Aborigines Australiens oder der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein darf man das sicher noch sagen.
So braucht man halt den Ultrarechtsfaschisten Krah, um uns als „normale“ faschisten“ abstempeln zu können.
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Quelle:
„Es gibt kein Volk“: Zitat von Robert Habeck wird aus dem Kontext gerissen
Ein echter Experte spricht
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Mit Chinahörigkeit kennt er sich sicher bestens aus, schließlich war er ja mal Mitglied im Kommunistischen Bund Westdeutschlands. Und: „Ab 1973 war er auch Mitglied der Gesellschaft für Deutsch-Chinesische Freundschaft (GDCF).“ erklärt Wikipedia.
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Und heute? Wiki schreibt: „Bütikofer ist Mitglied von …, der Europa-Union, der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, …, im Europa/Transatlantik-Beirat der Heinrich-Böll-Stiftung, …, im Deutsch-Chinesischen Dialog Forum und in der Deutsch-Taiwanischen Dialogplattform. Bütikofer ist Mitglied der DGAP (Deutsche Gesellschaft für auswärtige Politik J.R.), des ECFR (European Council on Foreign Relations J.R.) und von IISS (The International Institute for Strategic Studies J.R.). Er war Mitglied im Vorstand des Aspen-Institut Berlin, im Advisory Board des AJC Ramer Center Berlin, in der Atlantikbrücke, …“
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Wenn der sich nicht mit Vassallentum auskennt, wer dann?
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Quelle:
Aber nicht nur das: Wir haben jetzt auch noch Millionen Bundesverfassungsrichter in Deutschland. Denn jeder Karninchenzüchterverein entscheidet jetzt darüber, ob die AfD verfassungsgemäß ist.
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Das verstößt aber gegen zumindest den Geist des Grundgesetzes, in das als „Lehre aus Weimar“ das sog. „Parteienprivileg“ eingeflossen ist. Denn es sollte nicht mehr mehr Hinz und Kunz über die Zulässigkeit einer Partei entscheiden dürfen und sie ggf. schikanieren, wie das in „Weimar“ oft genug passiert war.
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Wikipedia:
„Das Parteienprivileg des Art. 21GG stattet die politischen Parteien in Deutschland wegen ihrer besonderen Bedeutung für die parlamentarische Demokratie mit einer erhöhten Schutz- und Bestandsgarantie aus. Insbesondere legt Art. 21 Abs. 4 GG die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei ausschließlich in die Hand des Bundesverfassungsgerichts. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist von der Verfassungsmäßigkeit der Partei auszugehen. Insofern kommt dieser Entscheidung konstitutive (also nicht nur beschreibend, sondern Recht setzend J.R.) Bedeutung zu.
Eine Verbotsverfügung aufgrund Art. 9 Abs. 2 GG, § 3 VereinsG durch die Exekutive ist unzulässig. Das Grundgesetz nimmt die Gefahr, die in der Gründung oder Tätigkeit einer Partei bis zur Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit besteht, um der politischen Freiheit willen in Kauf.“
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Wie soll man also die Entscheidung des Verfassungsgerichtes Synode Görlitz bewerten?
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Oder Verfassungsgerichtsnebenstelle „FC Bundestag“?
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Oder das Feuerwehrverfassungsgericht Schöneck?
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Linke haben es wieder geschafft, ein Stück der demokratischen Kultur Deutschlands zu zerstören.
Und dauernd brabbeln sie von der angeblichen Verfassungswidrigkeit der AfD. Ja, dann stellt doch einen Verbotsantrag, wenn die Sache so klar ist.
Statt dessen wollen sie Landesverfassungen ändern, um diese „AfD-fest“ zu machen. Als wenn die Thüringer Landesverfassung, die den Kommunisten Ramelow überstanden hat, ausgerechnet jetzt in Gefahr wäre.
Ein Verbot wäre doch einfacher und hätte deren Problem ein für alle Male gelöst.
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Ja, Freunde, dann macht es doch endlich. Aber es gibt ja zwei Gründe, warum sie es nicht machen:
Zum einen, weil sie wissen, daß sie mit dem Verbotsantrag höchstwahrscheinlich scheitern werden.
Und zum anderen, weil sie durch ihre permanente Verteufelung der AfD schon viel erreicht haben in ihrem Sinne. Und nach einem gescheiterten Verbotsverfahren ginge diese Verteufelung so nicht mehr, vielleicht würde die reingewaschene AfD sogar Wähler hinzugewinnen.
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Und zum Schluß sei eines bemerkt: Wer redet schon groß über das Versagen etliche Bundesminister, wenn ewig die „Gefahr von Rechts“-Platte aufgelegt wird. So kann man ernsthafte politische Debatten verhindern.
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Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Parteienprivileg
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/fc-bundestag-ausschluss-afd-100.html
Sie fährt wieder
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Wer? Ein böses Russenschiff!
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Sanktionsliste der EU? Aber das Schiff hatte doch Uran für unsere atlantischen Freunde geladen. Wen interessiert denn da eine solche Liste? Die gilt doch nur für uns selbst.
Also volle Kraft zurück, raus aus dem Hafen und ab nach Philadelphia.
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Quelle:
https://www.marinetraffic.com/en/ais/home/shipid:758443/zoom:9
Diese Dame…
…kann ruhig eine schlechte Politik machen, denn es wird ihr politisch nicht schaden.
Das Gleiche gilt für diesen Herrn…
…oder für diese Person:
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Denn dieser Herr…
…will ab 2025 unbedingt mit denen koalieren und wird jede Kröte schlucken, die man ihm hinhält. Dies o.g. Personen können also im Amt bleiben.
Das sie…
…so ein schlechtes internationales Auftreten hat, ist zwar zum Fremdschämen, andererseits braucht sie keiner ernst zu nehmen, denn man muß bei ihrem Auftreten immer an die alte Schallplattenwerbung denken.
Insofern kann sie sagen was sie will, jeder weiß, von wem die Platte besprochen wird, es ist dieser Herr: