Was zählt mehr, ein Menschenleben oder eine Wärmepumpe?
29. April 2024
Wenn es nach den Woken geht, wohl eher die Wärmepumpe. Wer sie nicht einbauen lassen will, unterliegt einer Beratungspflicht.
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Wer hingegen sein eigenes Kind töten will, soll von der Beratungspflicht befreit werden. Stichwort: „Grundrecht auf Kindesmord“.
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Dieses „Grundrecht“ soll in die Grundrechtscharta der EU aufgenommen werden. Vermutlich, weil es dann nicht mehr so leicht zu ändern ist.
Zumindest kann man sehen, welche Leute hier die Gesetze machen…
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Quelle:
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